Bitte beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung:
3 Tage vor und nach Ferien ist nach §36(2) der Schulordnung eine Beurlaubung in aller Regel nicht möglich. Eine Beurlaubung durch den Schulleiter wird – nur in Ausnahmefällen – nach vorheriger schriftlicher Beantragung ausgesprochen.